- A. Zelck Düsseldorf
Während des Freiwiligen Sozialen Jahrs (FSJ) können Helferinnen und Helfer unmittelbar sehen, was sie durch ihr Engagement bewirken. Sie übernehmen Verantwortung und erleben, wie wichtig ihr Einsatz ist. Sie erarbeiten sich soziale Kompetenzen, die ihre Berufschancen erhöhen, und ihre persönliche Entwicklung bereichert.
Voraussetzungen für das FSJ:
Alter: | junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren |
Dauer: | das FSJ dauert in der Regel 12 Monate |
Beginn: | 1. August oder 1 September eines Jahres |
Leistungen die FSJ Helferinnen und Helfer erhalten:
Taschengeld |
Unterkunft und Verpflegung |
eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung |
für Eltern besteht Anspruch auf Kindergeld |